Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Vermietung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. Der Vorsteuerabzug des Vermieters ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich.
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BFH Kommentierung: Vorsteuerabzug und private Verwendung eines PKW im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells
- von OK Buchhaltung