Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Dies funktioniert sogar dann, wenn Oma und Opa die Kinder kostenlos betreuen.
Home » Aktuelle Nachrichten » Steuer-Tipp: Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
Steuer-Tipp: Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
- von OK Buchhaltung