Bei der Zahlung von Unterhalt wird grundsätzlich zwischen Bar- und Naturalunterhalt unterschieden. Wird das frühere Familienheim dem ehemaligen Partner unentgeltlich überlassen, liegt ein sog. Naturalunterhalt vor, welcher mit dem ortsüblichen Mietpreis zu bewerten ist.
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BFH-Kommentierung: Trennungsunterhalt: Unentgeltliche Wohnungsüberlassung ist Naturalunterhalt
- von OK Buchhaltung