Eigentümer dürfen in bestimmten Fällen ein Gebäude nach einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer abschreiben und damit von den gesetzlich vorgeschriebenen AfA-Sätzen abweichen. Dafür verlangt das Finanzamt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Welche Grundsätze die Finanzverwaltung für die Inanspruchnahme einer verkürzten Nutzungsdauer gelten, hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 festgehalten.
Eigentümer müssen ein Gebäu…