Dem wirtschaftlichen Inhaber eines GmbH-Anteils steht die Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG zu. Damit in gestuften Unterbeteiligungsverhältnissen der Unter-Unterbeteiligte als wirtschaftlicher (Mit-)Inhaber des Kapitalgesellschaftsanteils qualifiziert werden kann, müssen aber alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte an ihn „durchgeleitet“ werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. I R 36/19).
Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne au…