Unternehmen, die ihren Jahresabschluss für das Jahr 2022 offenlegen müssen, sollten den Berechtigten zur Übermittlung der Daten im Unternehmensregister schon jetzt identifizieren. Dazu ruft der Bundesanzeiger Verlag auf. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das die digitale Übermittlung des Jahresabschlusses neu geregelt hat.
Den Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben, müssen Unternehmen digital im Unternehme…