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Datenschutz-Falle bei privater Nutzung: Datenschutz und E-Mails am Arbeitsplatz

Viele Mitarbeiter arbeiten mit betrieblichen E-Mail-Konten, die ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Bei deren Nutzung ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch datenschutzrechtliche Fragen: Darf der Arbeitgeber auf die betrieblichen E-Mail-Konten zugreifen und betriebliche E-Mails mitlesen? Dürfen betriebliche E-Mail-Konten auch für die private E-Mail-Korrespondenz verwendet werden? Hat der Arbeitgeber dann auch das Recht, private Mails einzusehen? Oder unterliegen E-Mails, deren Inhalte ja immer personenbezogen sind, grundsätzlich dem Datenschutz und sind unantastbar?