Für bestimmte Berufsgruppen können Betriebsausgabenpauschalen geltend gemacht werden. Das BMF hat sein diesbezügliches Schreiben neu gefasst und die Pauschale u. a. für schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten erhöht.
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BMF-Schreiben: Pauschaler Betriebsausgabenabzug
- von OK Buchhaltung