Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG (Umsatzsteuergesetz) erlaubt es Unternehmern, die bei Einkäufen bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) mit der durch Verkäufe eingenommenen Umsatzsteuer zu verrechnen (Vorsteuersaldierung). Auch wenn viele Unternehmer monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung vornehmen müssen, sind sie zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Hintergrund zur Vorsteuersaldierung
Um Missverständnissen vo…