Zum Inhalt springen
Home » Aktuelle Nachrichten » Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Leistungsempfänger als Steuerschuldner: Neben der Grundregel, dass der Steuerschuldner der Umsatzsteuer der Leistende ist, regelt das Umsatzsteuergesetz diverse Fälle, in denen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger wechselt. Wann dies der Fall ist und damit das sog. Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden muss, soll in Kapitel 1 dargestellt werden. Auch wird gezeigt, was Sie bei der Rechnungsstellung beachten müssen.