Stress und psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen immer weiter zu. Eine Möglichkeit der Hilfestellung durch den Arbeitgeber besteht in der Gewährung sogenannte Erholungsbeihilfen, die jedoch vielfach steuerpflichtig sind.
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Arbeitgeberzuschuss: Steuerliche Behandlung von Erholungsbeihilfen
- von OK Buchhaltung