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Finanzämter bitten um Geduld

Durch zusätzliche Aufgaben, unter anderem aufgrund der Energiepreispauschale und der gestiegenen Anzahl steuerpflichtiger Rentnerinnen und Rentner, ist die Anzahl der in den Finanzämtern zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen deutlich höher als in den Vorjahren. Hinzu kommt, dass es durch die Verlängerung der steuerlichen Abgabefristen aufgrund der Corona-Pandemie zum Teil zu einer Ballung von Erklärungseingängen gekommen ist bzw. kommen wird. Dies führt zu einer hohen Arbeitsauslastung. 
Bürgerinnen und Bürger müssen daher mit längeren Bearbeitungszeiten für ihre Steuererklärungen rechnen. 
Aktuelle Hinweise zum Bearbeitungsstand von Steuererklärungen veröffentlichen die Finanzämter auf ihren Internetseiten unter: „Bearbeitungsstand“.
Die Finanzämter bitten daher von telefonischen oder schriftlichen Anfragen nach dem Verbleib der Steuerbescheide abzusehen. 

Abgabefrist auch in 2023 länger:
Wie schon im vergangenen Jahr, wurde die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verlängert. Wer zu einer Abgabe verpflichtet ist, hat für die Erklärung des Jahres 2022 noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit.