Ob Geschäftsessen mit Kunden im Restaurant oder Verpflegung bei einer Fortbildung im Betrieb – es fallen Kosten an. Oft handelt es sich um steuerlich absetzbare Bewirtungskosten. Steuerpflichtige können hier leicht Fehler machen, sodass das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkennt. So haben sich zum Beispiel die Vorgaben für einen Bewirtungsbeleg zum 1. Januar 2023 geändert. Hier einige Beispiele für typische Fehler beim Thema Bewirtung.
Fehler 1: Verwechslung von Aufmerksamkeiten und Bewir…