Ehepaare oder Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft können zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen: III und V, VI und VI sowie VI und VI mit Faktor. Die letztgenannte Möglichkeit gibt es seit 2010, doch bisher wird sie von den Steuerzahlern selten in Anspruch genommen. Dies könnte sich nach Plänen der aktuellen Bundesregierung ändern, weshalb es sinnvoll ist, sich mit dem Faktorverfahren zu befassen.
Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V
…