Nach einem Urteil des FG Hamburg besteht kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangenen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll.
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FG Hamburg – Betriebsprüfung: Kein Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals
- von OK Buchhaltung