Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten.
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Steuerentlastung: Inflationsausgleichsprämie zahlbar bis Ende 2024
- von OK Buchhaltung