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Jahresabschluss: Erleichterungen für Unternehmen bei der Offenlegung

Noch immer sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Unternehmen und Steuerkanzleien spürbar. Zur Entlastung aller Beteiligten haben das Bundesamt für Justiz (BfJ) und das Bundesministerium für Justiz zum Jahreswechsel weitere Erleichterungen im Bereich der Offen- bzw. Hinterlegungspflichten beschlossen.