Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter künftig keine Einkommensteuer mehr verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung verändert (Az. IX R 13/22).
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der 2015 die Immobilien einer Frau geerbt hatte – gemeinsam mit deren beiden Kindern. 2017 wurde die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Mann kaufte mit Zwischenschritt über einen Dritte…