Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt man – oder die Kundschaft. Viele Unternehmen bedenken Geschäftspartner und Kunden daher ab und zu mit kleinen Aufmerksamkeiten. Diese müssen jedoch auch korrekt verbucht werden.
Wenn bei einem Geschenk ohne besonderen Anlass an einen Geschäftspartner die Freigrenze von 35 Euro eingehalten wird, lässt sich dieses in der Buchhaltung als abziehbarer Aufwand behandeln. Diese Freigrenze gilt pro Person und Kalenderjahr. Geregelt ist sie in § 4 Abs. 5…