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Kosten für Kleidung und Accessoires sind bei Influencern keine Betriebsausgaben

Kann eine Mode-Influcencerin Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen? Nein, entschied jetzt das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 3 K 11195/21). Denn solche Gegenstände könnten auch privat genutzt werden, und eine Abgrenzung der privaten zur betrieblichen Sphäre sei nicht möglich. Unabhängig vom tatsächlichen betrieblichen Nutzungsumfang seien die Kosten daher nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Geklagt hatte eine Influencerin, die auf me…

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