Nach höchstrichterlicher Entscheidung ist das SolZG 1995 verfassungsgemäß. Gründe für eine erneute Prüfung liegen nach Einschätzung des BFH nicht vor.
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BFH-Kommentierung: Solidaritätszuschlag: Für die Jahre 1999 bis 2002 verfassungsgemäß
- von OK Buchhaltung