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CSRD-Umsetzungsgesetz: CSRD-Umsetzungsgesetz RefE: Regelung der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Der am 22.3.2024 veröffentlichte Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der CSRD stellt neue Anforderungen an die Qualifikation von Wirtschaftsprüfern und schließt andere Prüfer außerhalb des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer aus. Da aktuell die Bestellungen der Prüfer für die Rechnungslegung für 2024 erfolgt, gibt es hier zeitliche Konflikte mit der Umsetzung des Gesetzes, weshalb der Gesetzgeber Übergangsvorschriften vorschlägt.