Nach dem Referentenentwurf (RefE) des CSRD-Umsetzungsgesetzes kann künftig der Sorgfaltspflichtenbericht nach § 10 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entfallen, wenn ein pflichtgemäßer oder freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht nach §§ 289b ff. HGB erstellt und veröffentlicht wird.
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CSRD-Umsetzungsgesetz: LkSG-Sorgfaltspflichtenberichte können ersetzt bzw. dürfen später eingereicht werden
- von OK Buchhaltung