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Mindestlohn: Arbeitgeber dürfen jährliche Einmalzahlungen nicht monatlich leisten

Jährliche Einmalzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen nicht in anteilig umgelegte monatliche Teilbeträge umgestaltet werden, um damit den Mindestlohn zu erfüllen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden (Az. 3 Sa 4/23). Vielmehr müssen Arbeitgeber den regulären Monatslohn aufstocken, wenn dieser nicht dem festgelegten Mindestlohn entspricht.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der üblicherweise im Juni das Urlaubsgeld und im November das Weihnachtsge…

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