Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet (BMF-Schreiben vom 11.3.2024; IV D 2 – S 0316/21/10001 :002, 2024/0184201). Die Grundsätze gelten seit dem 1. April 2024. Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung.
Dem Schreiben zufolge…