Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat in einer aktuellen Verfügung ausgeführt, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder in digitaler Form zu beachten sind, also welche Kosten in die Rückstellung einzubeziehen sind und welche nicht (Az. S 2137-St 224a/St 221-3596/2023).
Folgende Kosten sind der Verfügung zufolge rückstellungsfähig:
der einmalige Aufwand für das Einscannen oder die Einlagerung der am Bilan…