
Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern des notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögens werden die stillen Reserven aufgedeckt. Bei einem gemischt betrieblich-privat genutzten Pkw werden die stillen Reserven in voller Höhe trotz der vorangegangenen Besteuerung der Nutzungsentnahme besteuert. So hat es der BFH entschieden. Bleibt es bei dieser Rechtsfolge?