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Bildung einer Rückstellung

Rückstellungen sind für ungewisse vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu passivieren, deren Verursachung durch Lieferung(en) im laufenden Geschäftsjahr liegt. Für Garantie- bzw. Gewährleistungsrückstellungen gelten die allgemeinen Grundsätze zur Zulässigkeit von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.