Home » Aktuelle Nachrichten » Lohn- und Gehaltspfändung: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024 ab 1.7.2024 deutlich angehobenLohn- und Gehaltspfändung: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024 ab 1.7.2024 deutlich angehobenvon OK Buchhaltung07/06/2024 Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden vom Gesetzgeber zum 1.7.2024 deutlich um gut 6,38 % erhöht. Mehr zum Thema ‚Pfändung’…Mehr zum Thema ‚Lohn’…Mehr zum Thema ‚Gehalt’…