Wie hoch in einem Geschäftsjahr die Gewinne – manchmal auch die Verluste – waren, wird mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Bestandteil des externen Rechnungswesens ermittelt. Viele Unternehmen sind zur Aufstellung der GuV verpflichtet, wobei manche Firmen mehr, andere weniger Wahlmöglichkeiten bei der Ausgestaltung haben. In jedem Fall gibt es bei der Erstellung und Buchung einiges zu beachten.
Zusammenhang von GuV und Bilanz
Nach § 242 Abs. 3 HGB (Handelsgesetzbuch) bilden di…