Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 die Regierungsentwürfe für ein „Steuerfortentwicklungsgesetz“ (als Referentenentwurf „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und für ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen.
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Bundeskabinett: „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ wird zum „Steuerfortentwicklungsgesetz“
- von OK Buchhaltung