In der Bilanz ist das Eigenkapital eines Unternehmens zwar nach gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss oder -fehlbetrag untergliedert. Für Anteilseigner und andere Interessierten könnten aber mehr Unterpositionen zum Eigenkapital nützlich sein, um sich ein Bild von der Lage und der Entwicklung des Eigenkapitals zu machen.
Zumindest Konzerne und börsennotierte Kapitalgesellschaften haben deshalb die Pflicht, im Anhang ihres …