Wenn Beschäftigte in Elternzeit keine Inflationsausgleichsprämie erhalten, verstößt das gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, so das Arbeitsgericht Essen (Az. 3 Ca 2231/23). Das gelte auch dann, wenn der Tarifvertrag diese Beschäftigten von der Zahlung der Prämie ausschließe.
Geklagt hatte eine seit 2019 beschäftigte Arbeitnehmerin, die ab Sommer 2022 in Elternzeit war und ab Dezember 2023 wieder in Teilzeit arbeitete. Der für sie geltende Tarifvertrag für den öffentlichen …