Die Erhöhung der Entfernungspauschale für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 nur ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR je Entfernungskilometer ist nicht verfassungswidrig. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
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FG Berlin-Brandenburg: Entfernungspauschale nicht verfassungswidrig
- von OK Buchhaltung