Zum Inhalt springen
Home » Aktuelle Nachrichten » Bestimmung des steuerrechtlichen Abzinsungsfaktors

Bestimmung des steuerrechtlichen Abzinsungsfaktors

Die Rückstellung ist handelsrechtlich mit dem Erfüllungsbetrag auszuweisen, während steuerlich der Wert am jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt werden muss. Außerdem müssen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr abgezinst werden. Die Abzinsung wird handelsrechtlich anders berechnet als nach Steuerrecht. D.h., dass steuerlich in der Regel ein anderer Betrag auszuweisen ist. Kapitel 1 zeigt, wie steuerrechtlich richtig gerechnet wird.