Als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), das zu 100 % als Betriebsausgabe abgezogen werden darf, zählt der angeschaffte Computer (PC) nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen nicht überschritten werden.
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Computer, Notebook, Tablet PC: Wann die 100-%ige Abschreibung als GWG für einen PC genutzt werden kann
- von OK Buchhaltung