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Fahrtenbuch ordnungsgemäß trotz kleiner Mängel

Kleine Fehler und Ungenauigkeiten im Fahrtenbuch führen nicht automatisch zu dessen Verwerfung und zur Anwendung der 1%-Regel. Allerdings nur, wenn es sich um vereinzelte Angaben handelt. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden und dabei vorgegeben, welche Fehler das Finanzamt tolerieren muss (Az. 9 K 276/19).

Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben, fehlende Ortsangaben bei Übernachtung im Hotel, Abweichungen beim Vergleich der Kilometerangaben im Fahrtenbuch und im Route…

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