Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise will die Bundesregierung Unternehmen und Berufstätige auch weiterhin steuerlich entlasten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der dem Deutschen Bundestag vorliegt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem die Verlängerung des sogenannten Corona-Bonus vor: Sonderleistungen der Arbeitgeber bleiben demnach bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Damit hat die Bundesregierung den für 2020 und 2021 geltenden Bonus von 1…