Mit der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)), die bis zum 26.7.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist, werden nun endlich auch die Staaten selber verpflichtet, unterstützende Maßnahmen für die Erfüllung der umfangreichen Pflichten für Unternehmen bereitzustellen und so die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit zu erleichtern.
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LkSG: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Unterstützung zur Umsetzung
- von OK Buchhaltung