Im Handels- und Steuerrecht ist das Anlagevermögen eines Unternehmens ein Teil des Betriebsvermögens. Für verschiedene gesetzliche Vorgaben müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens erfassen und im Jahresabschluss niederlegen. Darüber hinaus sind die gesammelten Daten auch für unternehmensinterne Zwecke von Interesse, etwa für Investitionsentscheidungen. Rund um das Anlagevermögen hat sich eine spezialisierte Anlagenbuchhaltung entwickelt.
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