Verzichtet die Elterngeneration auf ihr Erbe, gilt die zivilrechtliche Vorversterbensfiktion nicht im Erbschaftsteuerrecht. Es zählt der reguläre Freibetrag.
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BFH-Kommentierung: Bei Erbverzicht der Eltern kein erhöhter Freibetrag für Enkel
- von OK Buchhaltung