Mit der Frage, ob bei der Übernahme einer Pensionsverpflichtung eine Gewinnrücklage gebildet werden kann, setzte sich der BFH in seinem Urteil vom 23.10.2024 (XI R 24/21) auseinander.
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BFH-Kommentierung: Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen
- von OK Buchhaltung