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Nachhaltigkeitsberichterstattung: DRSC verabschiedet Anwendungshinweis zu DRS 20 „Konzernlagebericht“

Der DRSC-Anwendungshinweis adressiert das Zusammenspiel der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS, wenn eine nichtfinanzielle Konzernerklärung unter Beachtung der ESRS aufgestellt wird.