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BMF-Schreiben: Mitteilungspflichten für Steuerpflichtige im Ausland

Die Finanzbehörden haben mit BMF-Schreiben vom 26. April 2022 die Meldepflichten für Steuerpflichtige mit Wohnort oder Aufenthaltsort im Ausland neu geregelt. Die Meldepflichten gelten auch für Personengesellschaften. Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Für Sachverhalte, die vorher entstanden sind, gilt die bisherige Regelung.

Die Mitteilungspflicht nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AO besteht nur dann, wenn beim Erwerb einer Beteiligung die maßgebenden Beteiligungsg…

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