Die Betriebseinnahmen aus der Erzeugung aus Biogas zählen zu den land- und forstwirtschaftlichen Umsätzen und sind bei der Beurteilung nach R 15.5 Absatz 11 EStR 2012 entsprechend zu berücksichtigen. Das hat die Steuerverwaltung mit BMF-Schreiben vom 11. April 2022 geregelt. Das gilt auch, wenn mehrere Teilhaber im Rahmen einer Mitunternehmerschaft eine Biogasanlage gemeinsam betreiben.
Ist eine land- und forstwirtschaftlich tätige Person an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, die aus Bioga…