Der Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben erfordert vom Steuerpflichtigen einen schriftlichen Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen.
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Praxis-Tipp: Bewirtungsaufwendungen mit handgeschriebenen Rechnungen
- von OK Buchhaltung