Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können von der Energiepreispauschale profitieren. Worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen und was Sie im September 2022 tun müssen, lesen Sie hier.
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Geringfügig Beschäftigte: Anspruch auf eine Energiepreispauschale
- von OK Buchhaltung